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Mitgliedschaft beantragen

Hinweis zu unseren Tarifmodellen:

Die Mitgliedschaft kann in folgenden Tarifstufen abgeschlossen werden:

Der hier gewählte Tarif sowie der Vertragsbeginn werden im Kundenkonto festgehalten.

Mindestlaufzeit und Verlängerung

Die Mitgliedschaft wird für die jeweils vereinbarte Mindestlaufzeit abgeschlossen.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch auf unbestimmte Zeit zu dem zuletzt vereinbarten Monatsbeitrag.

Nach der Mindestlaufzeit kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp ) gekündigt werden.

Zahlungsweise (Dauerauftrag)

Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus zu entrichten.

Die Zahlung erfolgt per Dauerauftrag des Mitglieds auf das von Kamikaze Kampfkunst angegebene Geschäftskonto. Der Zahlungseingang muss spätestens bis zum 1. Kalendertag eines jeden Monats erfolgen.

Das Mitglied ist dafür verantwortlich, den Dauerauftrag rechtzeitig einzurichten und für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen.

Der Mitgliedsbeitrag ist unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Trainingsleistungen in voller Höhe zu entrichten.

Zahlungsverzug

Gerät das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, ist Kamikaze Kampfkunst berechtigt, den Zugang zum Training bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Beträge zu verweigern.

Beitragsanpassung

Kamikaze Kampfkunst ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge bei gestiegenen Betriebs-, Personal- oder Infrastrukturkosten anzupassen.

Beitragsanpassungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt.

Im Falle einer Beitragsanpassung steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu.

Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.